UNSER HYGIENEKONZEPT (Stand 20.03.22)

FeG Eutin – Hygienekonzept für Gottesdienste und gemeindliche Veranstaltungen im Rahmen der Bestimmungen der Corona-Bekämpfungsverordnung (Fassung Stand 20.03.22)

Die Verantwortung für die Durchführung von Gottesdiensten vor Ort und andere gemeindliche Veranstaltungen trägt die Gemeindeleitung, die die erforderlichen Entscheidungen trifft. Ziel der beschriebenen Schutzmaßnahmen ist es, das Infektionsrisiko zu minimieren, damit unsere Gottesdienste und Veranstaltungen nicht zu Infektionsherden werden.

Für Gottesdienste und gemeindliche Veranstaltungen mit bis zu 100 zeitgleich anwesenden Gästen gilt dass sie, solange sie sich an ihren festen Sitz- oder Stehplätzen befinden und sich passiv verhalten, keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen.

  • Um das Risiko einer Infektion zu minimieren wird das Einhalten eines Mindestabstandes von 1,5 Metern empfohlen.
  • Teilnehmende werden im Vorfeld und vor Ort über die notwendigen allgemeinen Schutzmaßnahmen, insbesondere Händehygiene durch Waschen, Abstand halten, Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen, Lüften, die Husten- und Niesetikette sowie die Regelung der Besucherströme (teilweise Einwegregelungen)
  • An Atemwegsinfekten erkrankten Besuchenden wird die Teilnahme nicht gestattet.
  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist für Teilnehmende auf allen Begegnungsflächen und auf dem Weg zum oder vom festen Sitz- oder Stehplatz sowie ab einer Teilnehmerzahl von mehr als 100 Personen im Gemeindegebäude verbindlich vorgeschrieben. Zulässig sind ausschließlich medizinische Masken oder solche nach dem Standard FFP2 ohne Ausatemventil.
  • Im Eingangsbereich können sich Mitwirkende sowie Besuchende die Hände desinfizieren. Die Gemeinde stellt dafür Desinfektionsmittel bereit.
  • Türgriffe, Handläufe und Oberflächen, die häufig von Besuchenden berührt werden, sowie die Sanitäranlagen werden vor und nach dem Gottesdienst gereinigt.
  • Die Räume werden während der Gottesdienste und Veranstaltungen regelmäßig gelüftet.
  • Beim Gemeindegesang gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
  • Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, werden im Rahmen des Hausrechts von den Veranstaltungen bzw. der Nutzung des Gebäudes ausgeschlossen.
  • Von allen Handlungen, die Berührung voraussetzen, wird Abstand genommen.
  • Die Feier des Abendmahls wird wegen des damit verbundenen Infektionsrisikos nur mit Einzelkelchen ausgegeben.
  • Eine Kollekte wird nur am Ausgang zentral eingesammelt und mit Einmal-Handschuhen (z. B. Baumwollhandschuhe und anschließendes Händewaschen) gezählt.